Landschaftsplanung: |
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In der LANDSCHAFTSPLANUNG
messen wir dem konstruktiven Dialog
zwischen Planern, Bauherren und Verwaltungen größte Bedeutung
zu,
um ohne Verzögerungen zu genehmigungsfähigen Lösungen zu
finden.
Planungsziel ist immer das konfliktminimierte Miteinander von
Landschaft und besiedeltem Bereich. |
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In der Eingriffs-/Ausgleichsregelung
halten wir uns absichtlich an
vorgegebene und vor allem von den Genehmigungsbehörden
anerkannte Bewertungsverfahren, da hier die Abstimmung, die wir
schon während des Planungsprozesses mit den Behörden suchen,
entscheidend erleichtert wird. Um insbesondere die verkürzten
Bewertungsverfahren nachvollziehbar und fachlich korrekt
anzuwenden, wird im Eingriffsbereich grundsätzlich eine
detaillierte
Bestandsaufnahme der landschaftsökologischen Faktoren
durchgeführt. |
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